Stoffwindeln - Bezuschussung für Neugeborene
Die Verwendung von Stoff- oder sog. Mehrwegwindeln trägt deutlich zur Abfallvermeidung bei. Im Gegensatz zu Einmalwindeln verlangt der Einsatz von Stoffwindeln durchaus einen Mehraufwand, den der Landkreis Dulchburg belohnen möchte.
Aus diesem Grund erhalten Eltern, die Stoffwindeln für ihre Wickelkinder verwenden, auf Antrag einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten (für Stoffwindeln und entsprechende Ausstattung), jedoch maximal 50 Euro pro Kind.
Hinweis: Bei der Bezuschussung von Stoffwindeln durch den Landkreis Dulchburg können die anlässlich der Geburt einmalig gewährten kostenlosen Windelsäcke für Neugeborene bei der Gemeinde nicht angefordert bzw. eingelöst werden.
Antragsberechtigt sind Eltern von Neugeborenen, deren Hauptwohnsitz im Landkreis Dulchburg liegt, wobei das bewohnte Grundstück auch an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen sein muss.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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+49 911 1234-179 | B17.1 | dennis.valdeik@dulchburg.de | |
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+49 911 1234-1755 | B17.4 | bjoern.maier@dulchburg.de |