Kreisrechnungsprüfungsamt
Beim Kreisrechnungsprüfungsamt handelt es sich um die Innenrevision des Landkreises. Das Kreisrechnungsprüfungsamt ist bei der örtlichen Rechnungsprüfung dem Kreistag und bei den örtlichen Kassenprüfungen dem Landrat unmittelbar verantwortlich. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist das Kreisrechnungsprüfungsamt unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Zentrale Aufgaben des Kreisrechnungsprüfungsamts sind:
- Sachverständigentätigkeit für den Kreisrechnungsprüfungsausschuss im Rahmen dessen Aufgabenerfüllung zur
- örtlichen Prüfung der Jahresrechnung des Landkreises (kameraler Jahresabschluss)
- örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs „Kreisklinik Wurth a. d. Pegnitz“
- Prüfung der Betätigung des Landkreises an Unternehmen, an denen der Landkreis unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist,
- örtliche Kassenprüfung bei der Kreiskasse und allen angeschlossenen Zahlstellen, Handvorschüssen und Sonderkassen,
- aufgrund Satzungsbestimmung oder sonstiger Vereinbarung übertragene Prüfung der Jahresrechnungen bzw. Jahresabschlüsse von Vereinen, Zweckverbänden und sonstigen Einrichtungen, bei denen der Landkreis Mitglied ist.
Darüber hinaus können dem Kreisrechnungsprüfungsamt vom Kreistag und vom Landrat besondere Aufträge zur Prüfung der Verwaltung übertragen werden.
Die Rechnungsprüfung soll einen ordnungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen Umgang des Landkreises mit den ihm anvertrauten Haushaltsmitteln sicherstellen. Dabei wird auch geprüft, ob die für die Wirtschaftsführung des Landkreises geltenden Vorschriften und Grundsätze eingehalten werden.
Das Sachverständigengutachten des Kreisrechnungsprüfungsamtes über seine Prüfungen dient dem Kreisrechnungsprüfungsausschuss und dem Kreistag als Grundlage, die Jahresrechnung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.
Ansprechpartner
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Landratsamt Dulchburg
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