Datenschutzbeauftragte für das Landratsamt Dulchburg
Die Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) in der Landkreisverwaltung hinzuwirken. Gesetzlich besonders erwähnt sind folgende Aufgaben:
Vor dem Einsatz automatisierter Verfahren, mit denen Daten der Bürger oder der Beschäftigten verarbeitet werden sollen, hat sie zu überprüfen, ob dabei die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden (datenschutzrechtliches Freigabeverfahren nach Art. 26 BayDSG).
Sie führt ein Verzeichnis aller in der öffentlichen Stelle eingesetzten automatisierten Verfahren, mit denen Daten der Bürger oder der Beschäftigen verarbeitet werden (Verfahrensverzeichnis nach Art. 27 BayDSG). In dieses Verzeichnis kann jeder Einsicht nehmen.
Sie berät die Beschäftigten der öffentlichen Stelle in Fragen des Datenschutzes (Art. 25 Abs. 3 Satz 6 BayDSG).
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 911 1234-3 | OG1.4 | laura.schwarz@dulchburg.de |