Abschusspläne Bestätigung und Festsetzung - Hegegemeinschaften

Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild - Wildschweine) sowie Auer- und Birkwild darf nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden, soweit sie sich nicht in der Schonzeit befinden. Der Abschussplan für Rehwild wird für drei Jahre erstellt. 

Bei der Abschussplanung ist neben der körperlichen Verfassung des Wildes der Zustand der Vegetation vorrangig, insbesondere die Waldverjüngung ist zu berücksichtigen. 
Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre für die rund 750 bayerischen Hegegemeinschaften forstliche Gutachten zur Waldverjüngung (Vegetationsgutachten). Hier wird die Lage der Waldverjüngung, deren Beeinflussung durch Schalenwildverbiss sowie Fegeschäden erfasst und bewertet. Die Forstbehörden stellen diese Gutachten den Jagdgenossenschaften, Eigenjagdbesitzern und Revierinhabern sowie der Unteren Jagdbehörde im Vorfeld der Drei-Jahres-Abschussplanung für Rehwild zur Verfügung. 

Der Revierinhaber muss den Abschussplan für Schalenwild erfüllen. Um dies nachweisen zu können, müssen Streckenlisten geführt werden, die der Jagdbehörde vorzulegen sind. In manchen Fällen muss auch der gesamte Wildkörper oder Teile davon der Jagdgenossenschaft vorgelegt werden (körperlicher Nachweis). 

Hegeschau
Um zu überprüfen, ob die Abschlusspläne erfüllt wurden und um bestimmte Daten nach Ablauf eines Jagdjahres erheben zu können, finden jährlich öffentliche Hegeschauen statt. 
Diese haben zur Aufgabe , Informationen zu vermitteln, insbesondere über

  • die Entwicklung der Wildschadenssituation und die Waldverjüngung unter Berücksichtigung der Gutachten der Forstbehörde zum Zustand der Vegetation,
  • die Erfüllung der Abschusspläne, die körperliche Verfassung des Wildes und die strukturelle Entwicklung der Wildbestände unter Berücksichtigung des Kopfschmucks des erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes,
  • die Bestandsentwicklung der nichtabschussplanpflichtigen Wildarten und
  • die Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der frei lebenden Tierwelt.


Die Revierinhaber sind verpflichtet, den Kopfschmuck des gesamten in ihren Jagdrevieren im letzten Jagdjahr erlegten oder verendeten Schalenwildes vorzulegen. Die hoheitlichen Aufgaben erfüllt die Untere Jagdbehörde, für die Durchführung der öffentlichen Hegeschau sind die Hegegemeinschaften verantwortlich. 

Hegegemeinschaften
Im Landkreis gibt es 15 Hegegemeinschaften. In einer Hegegemeinschaft schließen sich Jagdausübungsberechtigte mehrerer angrenzender Reviere zusammen. Diese koordinieren gemeinschaftlich Abschusspläne und Hegemaßnahmen.

  • Der Revierinhaber erstellt einen Abschussplan-Entwurf.
  • Legt diesen dem Jagdvorstand oder dem/r Inhaber/in eines Eigenjagdreviers vor.
  • Es folgt die Sitzung des Jagdvorstandes.
  • Wird das Einvernehmen nicht erteilt, so werden die gewünschten Änderungen auf dem Abschussplan vermerkt.
  • Aufgabe der Hegegemeinschaft ist es, bei einer Versammlung die Abschusspläne abzustimmen. Diese bemüht sich um einen Ausgleich.
  • Zum Schluss wird der Abschussplan durch die Untere Jagdbehörde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat bestätigt oder im Einvernehmen mit dem
  • Jagdbeirat durch die Untere Jagdbehörde festgesetzt.

Die Hegegemeinschaften, Revierinhaber und Jagdvorsteher erhalten von den Kreisverwaltungsbehörden Rechtsauskünfte.
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten obliegt ebenfalls der Unteren Jagdbehörde.

5,00 bis 60,00 Euro

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Handy Zimmer
Barbara Cordes
02663 / 53249122 0173 / 7690362
Kontakt
Telefon: 02663 / 53249122
Handy: 0173 / 7690362
Fax: 02663 / 70165635
Anschrift
Südwestpark 10-12 Adresse auf Karte anzeigen
90449 Dulchburg

Landratsamt Dulchburg

AdresseLandratsamt Dulchburg
Südwestpark 10-12
90449 Dulchburg
Kontakt
Telefon: +49 911 1234-0
Fax: +49 911 1234-1
Öffnungszeiten

Mo - Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 15:00 Uhr