Führerschein Ausstellung erstmalig
Sie haben noch keine Fahrerlaubnis und möchten eine solche erstmalig erwerben. Die erste Fahrerlaubnis wird auf Probe erteilt (siehe Probezeitmaßnahmen). Ausgenommen von der Probezeit sind die Klassen AM, L und T.
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Musterhausen
- Sie haben das Mindestalter für die Erteilung der entsprechenden Klasse erreicht:
- 16 Jahre für AM, A1, L und T
- 17 Jahre für B, BE mit Begleitung (siehe auch begleitetes Fahren ab 17)
- 18 Jahre für A2, B, BE, C1 und C1E
- 21 Jahre C, CE, D1 und D1E
- 24 Jahre A direkt, D und DE
- Den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis erhalten Sie entweder von der Fahrschule, in Ihrer Gemeindeverwaltung oder bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes
- Bestätigung der persönlichen Daten auf dem Antrag durch die Gemeinde
- Den Antrag müssen Sie persönlich in der Führerscheinstelle oder über Ihre Fahrschule stellen.
- Der Antrag wird geprüft. Wenn keine Eignungszweifel vorliegen, wird der Prüfauftrag an die zuständige Prüfstelle erteilt.
Bei der Antragsstellung gehen Sie wie folgt vor:
- Aufrufnummer am Automaten vor Zimmer Nr. E01 ziehen.
- Warten, bis Sie aufgerufen werden (Nummer erscheint auf elektronische Anzeigetafel).
- Erforderliche Unterlagen vorlegen, nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Kassenkarte.
- Gebühreneinzahlung erfolgt am Kassenautomaten mit der Kassenkarte im Eingangsbereich.
- Einen der beiden Belege, die Sie erhalten, ist Ihre Quittung, den 2. müssen Sie in der Führerscheinstelle abgeben.
- Nach Einzahlung wieder in die Führerscheinstelle gehen. (ohne eine weitere Aufrufnummer zu ziehen)
Für Fragen können Sie sich an die Mitarbeiter(in) in der Information im Eingangsbereich der Kfz-Zulassung wenden.
- 37,50 Euro Gebühr für die Antragsbearbeitung und Ausstellung des neuen Führerscheins
- 38,30 Euro bei Fahrerlaubnis auf Probe
- 8,70 Euro zusätzliche Gebühr, wenn die Fahrerlaubnis für mehrere Klassen erteilt werden soll
Die Gebühr ist bar oder per EC-Karte am Kassenautomat der Zulassungsbehörde zu begleichen.
Hinweis
Die Kosten für evtl. Prüfgebühren sind hierbei nicht enthalten. Sie sind direkt bei der Prüfstelle zu entrichten.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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03923 / 16258699 | 0163 / 7542793 | m.johnson@dulchburg.de | ||
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06559 / 40390224 | 0174 / 3155639 | l.park@dulchburg.de | ||
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07336 / 2311948 | 0176 / 2235279 | susanne.rack@dulchburg.de | ||
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Landratsamt Dulchburg
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Öffnungszeiten
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