Denkmalschutz - Beratung von Denkmaleigentümern

Wenn Sie Maßnahmen an einem Denkmal durchführen wollen oder müssen, sind Fragen fachlicher, rechtlicher und finanzieller Art zu klären. Die Beratung der Denkmaleigentümer gehört zu den Aufgaben des Landratsamtes. Das Landratsamt ist als Untere Denkmalschutzbehörde dafür zuständig.

Die Denkmalbehörden, insbesondere die Unteren Denkmalschutzbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte und Große Kreisstädte) und das Landesamt für Denkmalpflege haben die Aufgabe, Sie umfassend zu beraten.

Die Beratung beschränkt sich nicht nur auf fachliche Angelegenheiten (z. B. bestimmte Restaurierungsmethoden), sondern erstreckt sich auch auf die Erlaubnis- oder Baugenehmigungsverfahren und alle Fragen der Förderung durch Zuschüsse oder Darlehen der öffentlichen Hand oder durch Steuervorteile.

Wenden Sie sich in allen Fällen grundsätzlich zunächst an uns. Wir koordinieren die Termine mit dem Landesamt für Denkmalpflege.

Nehmen Sie das Beratungsangebot möglichst frühzeitig im Planungsvorgang, auf jeden Fall aber mindestens sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn in Anspruch.

Die Beratung soll in geeigneten Fällen vor Ort, d.h. am oder im Denkmal stattfinden.

Für die Baudenkmalpflege haben sich die so genannten Sprechtage des Landesamtes für Denkmalpflege sehr bewährt:

Einmal pro Monat kommt der Referent des Landesamtes für Denkmalpflege in unseren Landkreis und besucht zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes diejenigen Denkmaleigentümer, die um Beratung gebeten haben oder bei denen konkrete Maßnahmen anstehen oder gerade durchgeführt werden.

Je nach Lage des Einzelfalls kommen aber auch Ortseinsichten außerhalb von Sprechtagen oder Besprechungen am Sitz der Unteren Denkmalschutzbehörde oder im Landesamt für Denkmalpflege in Betracht. Für die Bodendenkmäler findet eine Besprechung nach Bedarf statt.

Die Beratung ist kostenlos.

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