Führerschein Ausstellung begleitetes Fahren ab 17

Um die Sicherheit der jungen Fahrer und ihrer Beifahrer zu erhöhen, sollen sie mehr Erfahrung sammeln. Es gibt deshalb die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers ein Kraftfahrzeug der Klasse B zu führen. 

Das "Begleitete Fahren ab 17" sieht vor, dass 17-Jährige nach 

  • entsprechender Ausbildung in der Fahrschule und 
  • der Führerscheinprüfung

1 Jahr lang in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers Auto fahren dürfen. Während dieser Zeit sammeln sie bereits Erfahrungen im Straßenverkehr, bevor sie mit 18 Jahren alleine fahren dürfen.

Führerscheinbewerber (Fahranfänger): 

  • Mindestalter 16 ½ Jahre, 
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis mit Begleitauflage stellen zu können, 
  • es dürfen keine Bedenken vorliegen, die gegen die Fahreignung sprechen.


Begleitperson (eine oder mehrere möglich) 

  • ist bei Antragstellung namentlich zu benennen, 
  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, 
  • muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein und 
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahrerlaubnisregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein. 


Hinweis
Für die Begleitperson gelten die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot der Einnahme berauschender Mittel.

  • Ab 16 ½ Jahren: Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE ausfüllen und beim Landratsamt, Führerscheinstelle einreichen
  • Zusätzlich ist der "Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" sowie für jede Begleitperson eine "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" auszufüllen
  • Führerscheinprüfung bei Fahrschule ablegen
  • Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Nach erfolgreich abgelegter Führerscheinprüfung wird als Nachweis der Fahrberechtigung eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt.
  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
    • fahren mit Begleitung
    • sammeln von Fahrpraxis
    • die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
    • sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren
    • die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland
    • die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung
  • Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird gegen Umtausch der Prüfungsbescheinigung ein regulärer Kartenführerschein mit unbeschränkter Fahrerlaubnis ausgestellt. Der Fahranfänger darf ab diesem Zeitpunkt ohne Begleiter fahren
  • Gebühr für den Erwerb des Führerscheins: 38,30 Euro 
  • Gebühr für die Ausfertigung einer Prüfbescheinigung: 7,70 Euro 
  • Gebühr pro eingetragene Begleitperson: 6,00 Euro bzw. 11,00 Euro


In der Bearbeitungsgebühr sind die Kosten für die Ausstellung des Kartenführerscheins ab Vollendung des 18. Lebensjahres bereits enthalten. 

Informationen zu den Kosten für die Fahrausbildung erteilen die Fahrschulen. 

Zahlung bei Aushändigung in bar oder per EC-Karte fällig.

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Fax: 03923 / 31737925
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Susanne Rack
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