Kraftfahrzeugpapiere

Im Oktober 2005 wurden in Deutschland die neuen, EU-einheitlichen Fahrzeugpapiere verbindlich eingeführt.

Der frühere Fahrzeugschein heißt jetzt „Zulassungsbescheinigung Teil I“ und
der bisherige Fahrzeugbrief wird als „Zulassungsbescheinigung Teil II“
bezeichnet.

Wenn Sie die Zulassungsbescheinigungen verlieren, erhalten Sie Ersatzdokumente. Dies gilt auch bei Verlust alter Fahrzeugdokumente (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief).

Was Sie bei deren Beantragung auf keinen Fall vergessen dürfen und an wen Sie sich wenden sollen, erfahren Sie in der jeweiligen Dienstleistungsbeschreibung.
 

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