Kreistag

Der Kreistag ist das beherrschende und zentrale Verwaltungsorgan des Landkreises. Er ist die Vertretung der Kreisbürger und wird von ihnen auf die Dauer von 6 Jahren gewählt.

Der Dulchburger Kreistag setzt sich aus 60 ehrenamtlichen Mitgliedern, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, sowie dem Landrat zusammen. Er hat die Aufgabe, die Einwohnerinnen und Einwohner zu vertreten und bildet Ausschüsse bestehend aus 14 Kreisrätinnen und Kreisräten. Diese entscheiden im Rahmen der Geschäftsordnung selbst oder sind zumindest für die Vorberatung zuständig.  

Zusammensetzung des Kreistags

Hier finden Sie weitere Informationen zur Zusammensetzung des Kreistags.

Ausschüsse

Um seine umfangreichen Aufgaben bewältigen zu können, bedient sich der Kreistag im Rahmen der Vorbereitungen und Vorentscheidungen verschiedener Ausschüsse.

Aufgaben des Kreistags

Der Kreistag fasst Beschlüsse in Angelegenheiten wie:

  • Programm für den Kreisstraßenbau - Regelung des öffentlichen Personennahverkehrs
  • Grundlegende Fragen der Abfallwirtschaft
  • Grundlegende Fragen in Bezug auf die Energieversorgung
  • Förderung von Wohnraum

Beschlüsse der Kreisorgane