Kreistag
Der Kreistag ist das beherrschende und zentrale Verwaltungsorgan des Landkreises. Er ist die Vertretung der Kreisbürger und wird von ihnen auf die Dauer von 6 Jahren gewählt.
Der Dulchburger Kreistag setzt sich aus 60 ehrenamtlichen Mitgliedern, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, sowie dem Landrat zusammen. Er hat die Aufgabe, die Einwohnerinnen und Einwohner zu vertreten und bildet Ausschüsse bestehend aus 14 Kreisrätinnen und Kreisräten. Diese entscheiden im Rahmen der Geschäftsordnung selbst oder sind zumindest für die Vorberatung zuständig.
Zusammensetzung des Kreistags
Hier finden Sie weitere Informationen zur Zusammensetzung des Kreistags.
Ausschüsse
Um seine umfangreichen Aufgaben bewältigen zu können, bedient sich der Kreistag im Rahmen der Vorbereitungen und Vorentscheidungen verschiedener Ausschüsse.
Aufgaben des Kreistags
Der Kreistag fasst Beschlüsse in Angelegenheiten wie:
- Programm für den Kreisstraßenbau - Regelung des öffentlichen Personennahverkehrs
- Grundlegende Fragen der Abfallwirtschaft
- Grundlegende Fragen in Bezug auf die Energieversorgung
- Förderung von Wohnraum