Eheschließungen
Das Brautpaar muss die Eheschließung beim Standesbeamten anmelden und die dafür erforderlichen Papiere beschaffen. Grundsätzlich müssen die Verlobten persönlich beim Standesbeamten vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen Verlobten schriftlich ermächtigen.
Welcher Standesbeamte für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben die Verlobten unterschiedliche Wohnsitze, können sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesbeamten sie die Ehe anmelden wollen.
Die Zuständigkeit ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesbeamten in Deutschland geschlossen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Standesbeamte bei dem die Ehe angemeldet wurde, den Standesbeamten, bei dem die Ehe geschlossen werden soll, ermächtigt.
Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit der Standesbeamte feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit). Der Standesbeamte muss dazu einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Bitte erkundigen Sie sich vorher telefonisch, welche Unterlagen mitzubringen sind.
In der Regel ist ein umfangreiches Beratungsgespräch erforderlich und deshalb eine persönliche Vorsprache empfehlenswert. Längere Wartezeiten können Sie vermeiden, wenn Sie vor Ihrem Besuch telefonisch oder per E-mail einen Termin vereinbaren.
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