Gastschulbeiträge; Abrechung

Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis besuchen nicht nur Landkreisschulen, sondern auch Realschulen, Gymnasien, Förderzentren, Berufsschulen, Wirtschaftsschulen, Berufsoberschulen oder Fachoberschulen anderer Sachaufwandsträger. Für diese leistet der Landkreis Gastschulbeiträge an andere Kommunen. Die Abrechnung dieser Beträge und gleichzeitig die Erhebung der Beträge für Gastschüler an den Landkreisschulen erfolgt ebenfalls in der Kreisfinanzverwaltung.Zahlen, Daten, Einnahmen und Ausgaben zu den kreiseigenen Schulen können den jeweiligen Vorberichten zum Kreishaushalt entnommen werden.

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