Sperrmüll


Sperrmüll sind nur brennbare bewegliche Sachen, die üblicherweise in Haushalten vorkommen und nur wegen ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in die Mülltonne passen. Sperrmüll darf nicht größer als 2,00 m x 1,00 m x 0,80 m sein. Größere Teile müssen zerkleinert werden, da sie ansonsten Probleme bei der Annahme an der Müllumladestation oder beim Sperrmüllfahrzeug verursachen. Sperrmüll, der aufgrund seiner Größe oder seines Gewichts nicht im Sperrmüllfahrzeug verladen werden kann, ist von der Abfuhr ausgeschlossen.

Was alles zum Sperrmüll gehört und was nicht, finden Sie in dem nachstehenden Formular "Sperrmüllselbstanlieferschein".

Wohin mit dem Sperrmüll?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, seinen Sperrmüll ohne zusätzliche Gebühren zu entsorgen:

  • durch Abholung vom eigenen Grundstück nach Anforderung per Sperrmüllkarte
  • durch Selbstanlieferung

So funktioniert die Abholung
Bei der Abholung von zu Hause können Sie bei der Gemeindeverwaltung oder am Wertstoffhof eine Sperrmüllanforderungskarte holen, ausfüllen und an den zuständigen Entsorgungsunternehmer (vorgedruckt auf der Karte) schicken. Sie können aber auch die



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