Haushalts- und Finanzwirtschaft

Augenscheinlichstes Tätigkeitsfeld der Kreisfinanzverwaltung ist der Kreishaushalt. Wesentliche Voraussetzung, dass die Sachgebiete im Landratsamt ihre Aufgaben erfüllen können, ist die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel. Der Bedarf wird für das jeweilige nächste Haushaltsjahr in der Kreisfinanzverwaltung zentral erfasst und im Haushaltsplan für das nächste Jahr aufgenommen. Bei der Haushaltsaufstellung ist der Haushaltsausgleich sicherzustellen.

Über das Haushaltsjahr hinweg sind neben der Aufstellung des Haushaltsplans, die Durchführung und Überwachung des Haushaltsvollzugs und schließlich die Erstellung der Jahresrechnung Schwerpunkte. Dazu gehören außerdem die Verwaltung des Vermögens, die Aufnahme von Krediten mit Schulden- und Rücklagenmanagement, die Abwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs, die Bearbeitung von Prüfberichten, Zuwendungen, Umlagen und Abgaben sowie das Beteiligungsmanagement.

Zudem erfolgt die zentrale Buchung von Aus- und Einzahlungen für eine Vielzahl von Sachgebieten des Landratsamtes.

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