Liegenschaftsverwaltung mit Gebäudemanagement

Zum Teil werden Landkreisliegenschaften Dritten zur Nutzung überlassen, wie z. B. Dächer für PV-Anlagen, Pausenverkauf an Schulen, unbebaute Grundstücksflächen. Die vertraglichen Regelungen erstellt die Kreisfinanzverwaltung. Ebenfalls wird der Zahlungseingang überprüft. Die dafür notwendigen Sitzungsvorlagen werden ebenfalls hier erledigt.

Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung sind weiter z. B. die Gebäudereinigung, die Organisation des Winterdienstes, des Sicherheitsdienstes, der notwendigen TÜV-Prüfungen, der Abschluss von Wartungsverträgen (z. B. für Brandmeldeanlagen), die Überprüfung, dass festgestellte Mängel behoben werden, der Abschluss von Strom- und Gaslieferungsverträgen.

Zusätzlich wird für fünf Schulen des Landkreises und das Landratsamt seit Oktober 2015 ein Energiemonitoring durchgeführt, um die Energieverbrauchsdaten in den einzelnen Gebäuden zu erfassen, zu vergleichen und letztlich zu optimieren.

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