Coronaregeln in Dulchburg

28. September 2022: Alle Informationen zu den aktuellen Regeln finden Sie hier auf diesen Seiten.
Coronaregeln in Dulchburg

Eine Maskenpflicht gibt es nur noch in bestimmten Bereichen

Die FFP2-Maskenpflicht gilt in Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs sowie z.B. in:

  • Arztpraxen, Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
  • Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken oder Rettungsdiensten
  • sowie nicht unter § 23 Abs. 5 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) fallende voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen mit Ausnahme heilpädagogischer Tagesstätten.
  • Darüber hinaus gilt die FFP2-Maskenpflicht in Gebäuden außerhalb privater Räumlichkeiten von Obdachlosenunterkünften und Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerber*innen, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Geflüchteten und Spätaussiedler*innen.
    Im Übrigen wird in geschlossenen Räumlichkeiten zumindest das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske empfohlen.

 

Schulen und Kinderbetreuung

Schulen und Einrichtungen zur Kinderbetreuung sind geöffnet.

In Schulen ist die Maskenpflicht aufgehoben und die Testpflicht entfällt. Dies gilt sowohl für die bisher erforderlichen regelmäßigen Testungen als auch für die Testungen, die nach einem Infektionsfall in einer Klasse erforderlich waren.

Auch in der Kinderbetreuung entfällt die Testpflicht.

 

Hier finden Sie die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.